Mietverwaltung


Wenn Sie Hausbesitzer und Vermieter sind, entlasten wir Sie von Ihren damit verbundenen Aufgaben. Das beinhaltet die technische Objektüberwachung, die Feststellung von Mängeln oder die Entgegennahme von Schadensmeldungen durch die Mieter ebenso wie die Einleitung und Überwachung geeigneter Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten.  Auch die Schadensaufnahme erfolgt durch uns und die anschließende Schadensregulierung mit den Versicherungsunternehmen. Außerdem machen wir Vorschläge für Maßnahmen zur Werterhaltung Ihrer Immobilie.

Und natürlich kümmern wir uns um Ihre Mieter. Von der Auswahl bei Neuvermietung über den Abschluss der Mietverträge bis hin zur Führung und Überwachung der Mieterkonten mitsamt dem Mahnwesen, von der Verarbeitung der Verbrauchswerte über die Erstellung der Heiz- und Nebenkostenabrechnungen, die Beratung Ihrer Mieter und die Erledigung sämtlicher Korrespondenz bis zur Ausarbeitung einer Hausordnung. Die gesamte Buchhaltung und alle Aufgaben, die mit Ihrer Immobilie im Zusammenhang stehen erledingen wir von A bis Z.


  • Vertretungsberechtigt gegenüber Mietern, Pächtern und sonstigen Dritten
  • Stichprobenweise Überwachung des vertragsmäßigen Gebrauchs des Mietobjekts
  • Führung des gesamten Schriftverkehrs mit Mietern, Pächter und sonstigen Dritten
  • Durchführung der Neuvermietung und/oder Abschluss von Mietverträgen / Pachtverträge 
  • Durchführung von Mieterhöhungen (Sondervergütung)
  • Einfordern eventuelle Pacht, Miet- und Betriebskostenrückstände
  • Durchführung des gesamten Zahlungsverkehrs des Objektes (Steuern, Abgaben etc.)
  • Führung eines separaten Bankkontos (offenes Treuhandkonto) bei einer deutschen Bank für die Mieteingänge. Das Mietkonto wir auf den Namen des Eigentümers eröffnet
  • Erstellung der Abrechnungen für den Eigentümer
  • EDV-unterstütztes Erfassen aller Einnahmen und Ausgaben nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung
  • Erstellung der Betriebs- und Heizkostenabrechnung für Mieter / Pächter nach gültiger Rechtsgrundlage (Betriebskostenverordnung, Heizkostenverordnung)
  • Die Verwaltung von Mieten, sowie Entgegennahme von Zahlungen und Leistungen
  • Überwachen und Durchsetzen der Hausordnung
  • Objektbegehungen zur Feststellung offensichtlich erkennbarer technischer und optischer Mängel einschließlich der Koordination von handwerklichen und ggf. ingenieurtechnischen Leistungen für in diesem Zusammenhang erforderlich werdender Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten
  • Einleitung von Sofortmaßnahmen in Notfällen
  • Aufnahme und Bearbeitung von Versicherungsschäden
  • Durchführung von Objektabnahmen und -übergaben einschließlich der Koordination von handwerklichen und ggf. ingenieurtechnischen Leistungen für in diesem Zusammenhang erforderlich werdende Renovierungsarbeiten
  • Abschluss und Koordination von etwaigen Verträgen für die Vermietung von freien bzw. frei werdenden Mietflächen